Wer ohne die erforderliche Erlaubnis angelt, begeht nach dem Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat wegen Fischwilderei. Dies gilt umso mehr, wenn zusätzlich kein gültiger Fischereischein (Angelschein) vorliegt. In solchen Fällen drohen empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren. Handelt es sich bei dem Gewässer zudem um Privatbesitz, kann die Strafe noch höher ausfallen, da unter Umständen auch der Tatbestand des Diebstahls erfüllt ist.
Es empfiehlt sich daher in keinem Fall, dieses Risiko einzugehen. Entsprechende Verstöße werden im polizeilichen Führungszeugnis vermerkt und können später dazu führen, dass die Zulassung zur Fischereiprüfung verweigert wird, falls man sich zu einem späteren Zeitpunkt doch für den Erwerb des Fischereischeins entscheidet.